Auch starke Zahnfehlstellungen können altersunabhängig, d.h. sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen, mit einer festsitzenden Zahnspange korrigiert werden.
Feste Zahnspangen bestehen aus Brackets, die mit einem speziellen Kunststoff auf die Zähne geklebt werden. In die Brackets wird ein Drahtbogen eingebunden, der eine Kraft auf die Zähne ausübt und diese dadurch schrittweise an ihre richtige Position bewegt. Der Bogen entfaltet seine Wirkung 24h am Tag und kann die Zähne mit kontrollierten, geringen Kräften präzise ausrichten.
Neben der klassischen festen Zahnspange aus Metallbrackets bieten wir in unserer Praxis auch ästhetisch ansprechende Keramikbrackets oder selbstligierende Brackets an.
Gerne können wir, unter Berücksichtigung der medizinischen Diagnose sowie Ihren Wünschen, die beste zu Ihnen oder zu Ihrem Kind persönlich passende Zahnspange aussuchen.
Selbstligierende Brackets besitzen einen integrierten Verschlussmechanismus, in dem die Behandlungsbögen eingelegt werden. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu den herkömmlichen Brackets, hier auf die Anbringung von zusätzlichen Hilfsmitteln (Drahtschlingen oder kleine Gummis) verzichtet werden kann.
Die Vorteile hierbei liegen auf der Hand:
Insgesamt betrachtet bieten diese Brackets für den Patienten in jeder Hinsicht mehr Komfort!
Auch starke Zahnfehlstellungen können altersunabhängig, d.h. sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen, mit einer festsitzenden Zahnspange korrigiert werden.
Feste Zahnspangen bestehen aus Brackets, die mit einem speziellen Kunststoff auf die Zähne geklebt werden. In die Brackets wird ein Drahtbogen eingebunden, der eine Kraft auf die Zähne ausübt und diese dadurch schrittweise an ihre richtige Position bewegt. Der Bogen entfaltet seine Wirkung 24h am Tag und kann die Zähne mit kontrollierten, geringen Kräften präzise ausrichten.
Neben der klassischen festen Zahnspange aus Metallbrackets bieten wir in unserer Praxis auch ästhetisch ansprechende Keramikbrackets oder selbstligierende Brackets an.
Gerne können wir, unter Berücksichtigung der medizinischen Diagnose sowie Ihren Wünschen, die beste zu Ihnen oder zu Ihrem Kind persönlich passende Zahnspange aussuchen.
Selbstligierende Brackets besitzen einen integrierten Verschlussmechanismus, in dem die Behandlungsbögen eingelegt werden. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu den herkömmlichen Brackets, hier auf die Anbringung von zusätzlichen Hilfsmitteln (Drahtschlingen oder kleine Gummis) verzichtet werden kann.
Die Vorteile hierbei liegen auf der Hand:
Insgesamt betrachtet bieten diese Brackets für den Patienten in jeder Hinsicht mehr Komfort!
Dr. Sausan Chayeb, MSc
Kieferorthopädie an der Christuskirche
Schäferkampsallee 56 – 58
20357 Hamburg-Eimsbüttel
Sprechzeiten
Montag:
09:00 – 12:30 & 13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 12:30 & 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 – 12:30 & 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 12:30 & 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
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Telefon: 040 / 43 18 48 88
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Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen haben Patienten „nach der Vollendung des 18. Lebensjahres“ nur bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch behandelt werden müssen, Anspruch auf die Übernahme der Kosten.
Hier richtet sich die Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen nach Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse. Bei beihilfeberechtigten Patienten greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle.Gegebenenfalls übernehmen private Zusatzversicherungen nur einen Teil der Kosten. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen die Erstattung der Kosten vor Beginn der Therapie genau zu prüfen. Vor der Behandlung erarbeiten wir nach Erstellen der diagnostischen Unterlagen einen kieferorthopädischen Heil-und Kostenplan. Dieser muss vom Versicherten bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Erst nach Rückantwort sollte mit der Behandlung begonnen werden.
Behandlungsinvestitionen von kieferorthopädischen Behandlungen, sowie Fahrtkosten zu den Terminen sind außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechtes. Wird der sog. „zumutbare Anteil“ überschritten, wozu es bei einer Zahnkorrektur kommen kann, können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bitten Sie daher Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um Beratung.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Suche nach idealer Zahnzusatzversicherung: https://www.waizmanntabelle.de/kinder/faq/kieferorthopaedie
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Hierbei gibt es ein klar definiertes Indikationssystem (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen), nachdem die Notwendigkeit der Behandlung eingestuft werden muss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zunächst die Kosten in Höhe von 80-90 % (10% Eigenanteil ab dem 2. Kind). Der verbleibende Eigenanteil der Eltern wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Ab der Stufe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für „eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Das heißt für den Patienten eine auf das Notwendigste begrenzte Behandlung. Die Kostendifferenz für besondere, über die Zweckmäßigkeit hinausreichende Leistungen, wie z.B. die extra anfallenden Kosten für elastische sanfte Behandlungsbögen und moderne ästhetische Bracketsysteme muss vom Patienten getragen werden. Gerne erstellen wir für die gewünschten Extraleistungen einen Kostenvoranschlag, so dass Sie in Ruhe entscheiden können für welche Art der Behandlung Sie sich für Ihr Kind entscheiden. Auf Wunsch steht Ihnen auch die Möglichkeit der Ratenzahlung zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hier richtet sich die Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen nach Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse. Bei beihilfeberechtigten Patienten greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle. Gegebenenfalls übernehmen private Zusatzversicherungen nur einen Teil der Kosten. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen die Erstattung der Kosten vor Beginn der Therapie genau zu prüfen. Vor der Behandlung erarbeiten wir nach Erstellen derdiagnostischen Unterlagen einen kieferorthopädischen Heil-und Kostenplan. Dieser muss vom Versicherten bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Erst nach Rückantwort sollte mit der Behandlung begonnen werden.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
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Bereits vorhandene schmerzhafte Verspannungen im Kopf-und Halsbereich sowie Blockaden, unter denen die Patienten leiden, können bereits vor oder parallel zur kieferorthopädischen Behandlung in Zusammenarbeit mit den Manual- und Physiotherapeuten behandelt werden.
In einigen Fällen können Zahn- und Kieferfehlstellungen zu starken muskulären Dysbalancen und mit der Zeit zu Schmerzen im Kiefergelenk, sowie Kopf-, Schulter-, Nacken-und Hüftbereich führen.
Die Fehlstellung der Kiefer kann den gesamten Körper einseitig in eine Schieflage bringen und somit zu einer ungleichmäßigen Belastung der Muskelgruppen beider Körperhälften führen. Unterschiedliche Beinlängen können durch diese einseitige Verkürzung der Muskelgruppen vom Kopf- bis Hüftbereich entstehen, wobei die Ursache im Zahn- bzw. Kieferbereich liegen kann.
Durch eine kieferorthopädische Untersuchung kann abgeklärt werden, ob eine evtl. vorhandene Zahn-oder Kieferfehlstellung die Ursache ist.
Bei funktionellen Schluckstörungen kann der fehlerhaft ansetzende Zungendruck (gegen bzw. zwischen den Zahnreihen) zu einem offenen Biss führen. Häufig treten diese zusammen mit einer Sprechstörung (Lispeln) auf.
Der Logopäde kann mit entsprechenden Übungen Ihrem Kind helfen die schwache Zungenmuskulatur zu trainieren und somit ein physiologisches Schlucken zu erzielen. Meist entwickelt sich danach das Gebiss Ihres Kindes normal und der offene Biss schließt sich nach Wegfall der „negativen“ Kraft spontan von selbst.
Ihr Kinderarzt kennt Ihr Kind meist von klein auf. Viele Kinderärzte entdecken bei den Vorsorgeuntersuchungen schon relativ früh Fehlentwicklungen der Kiefer (z.B. offene Bisse, Kreuzbisse).
Kieferorthopädisch gesehen macht es in einigen Fällen Sinn Ihr Kind bereits in jungem Alter vorzustellen und im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung (die bei extremer Ausprägung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird) behandeln zu lassen, um eine Verschlechterung des Befundes mit den Jahren zu vermeiden.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus Ihrer Zahnarztpraxis ist besonders wichtig, um gewisse Therapieabläufe/-entscheidungen optimal abstimmen zu können.
In einigen Fällen müssen schon bei den kleinen Patienten kariös stark zerstörte Milchzähne frühzeitig von Ihrem Zahnarzt gezogen werden. Damit die Nachbarzähne an ihrer Position stehen bleiben und nicht unkontrolliert in die entstandene Lücken hineinwandern oder kippen, muss ein Platzhalter (herausnehmbare Spange) über Nacht getragen werden. Somit hat, sobald der Zeitpunkt für den Durchbruch des nachfolgenden bleibenden Zahnes gekommen ist, dieser dann noch ausreichend Platz. Der Zeitpunkt der Zahnentfernung und Herstellung der Spange sollte zeitlich nah beieinander liegen. Grundsätzlich sollte speziell in dieser Altersgruppe bei auffälligen Zahn-oder Kieferfehlstellungen eine möglichst frühzeitige Vorstellung erfolgen.
Auch bei der regulären kieferorthopädischen Behandlung sollte eine regelmäßige Vorstellung bei Ihrem Zahnarzt nicht unterbrochen werden. Hier sind sowohl die Vorsorgeuntersuchungen als auch die evtl. parallel anfallenden zahnärztlichen Behandlungen von hoher Wichtigkeit.
Bei der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen handelt es sich meist um bereits zahnärztlich vorbehandelte Gebisse (mit evtl. vorhandenen Kronen, Brücken, Implantaten, fehlenden Zähnen) und somit komplexeren Fällen. Besonders hier sind wir auf eine gute Zusammenarbeit und Absprache mit Ihrem behandelnden Zahnarzt angewiesen, um ein möglichst optimales, auf Sie abgestimmtes, Ergebnis erreichen zu können.