Frühbehandlung

Die übliche kieferorthopädische Behandlung beginnt im Alter zwischen neun und zehn Jahren. Aber auch bei jüngeren Kindern kann bereits eine kieferorthopädische Behandlung notwendig und sinnvoll sein, um eine Verschlechterung einer bereits vorhandenen Fehlstellung von Zähnen und Kiefern mit den Jahren zu verhindern. Meist lassen sich bereits durch kleinere Maßnahmen spätere Behandlungen erleichtern oder sogar ganz vermeiden.

Daher macht es auf jeden Fall Sinn Ihr Kind frühzeitig, bereits im Kindergartenalter (ab vier Jahren), kieferorthopädisch untersuchen zu lassen.

Häufige Maßnahmen der Frühbehandlung sind

  • die Behandlung mit herausnehmbahren Spangen im Sinne eines Platzhalters bei vorzeitigem Milchzahnverlust, um eine Aufwanderung oder Kippung der Nachbarzähne in die Lücke zu verhindern.
  • das Abgewöhnen von schlechten Angewohnheiten, wie z.B. das Daumenlutschen mit Hilfe von kleinen Hilfsmitteln und ausführlicher Aufklärung des Kindes und der Eltern über die Folgen.
  • die Behandlung einer extrem großen Frontzahnstufe, da hohe Verletzungsgefahr der Schneidezähne z.B. durch Sturz besteht.
  • das Schließen eines frontal offenen Bisses (evtl. durch Schnullergebrauch, Daumenlutschen oder falschem Schluckmuster der Zunge entstanden).
  • die Behebung von Kreuzbissen.
  • die Behandlung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder anderen Syndromen.

Dr. Sausan Chayeb, MSc
Kieferorthopädie an der Christuskirche
Schäferkampsallee 56 – 58
20357 Hamburg-Eimsbüttel

Telefon: 040 / 43 18 48 88
Telefax: 040 / 43 18 48 87

info@kfo-christuskirche.de

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Montag:
09:00 – 12:30 & 13:30 – 18:00 Uhr
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Die übliche kieferorthopädische Behandlung beginnt im Alter zwischen neun und zehn Jahren. Aber auch bei jüngeren Kindern kann bereits eine kieferorthopädische Behandlung notwendig und sinnvoll sein, um eine Verschlechterung einer bereits vorhandenen Fehlstellung von Zähnen und Kiefern mit den Jahren zu verhindern. Meist lassen sich bereits durch kleinere Maßnahmen spätere Behandlungen erleichtern oder sogar ganz vermeiden.

Daher macht es auf jeden Fall Sinn Ihr Kind frühzeitig, bereits im Kindergartenalter (ab vier Jahren), kieferorthopädisch untersuchen zu lassen.

Häufige Maßnahmen der

Frühbehandlung sind

  • die Behandlung mit herausnehmbahren Spangen im Sinne eines Platzhalters bei vorzeitigem Milchzahnverlust, um eine Aufwanderung oder Kippung der Nachbarzähne in die Lücke zu verhindern.
  • das Abgewöhnen von schlechten Angewohnheiten, wie z.B. das Daumenlutschen mit Hilfe von kleinen Hilfsmitteln und ausführlicher Aufklärung des Kindes und der Eltern über die Folgen.
  • die Behandlung einer extrem großen Frontzahnstufe, da hohe Verletzungsgefahr der Schneidezähne z.B. durch Sturz besteht.
  • das Schließen eines frontal offenen Bisses (evtl. durch Schnullergebrauch, Daumenlutschen oder falschem Schluckmuster der Zunge entstanden).
  • die Behebung von Kreuzbissen.
  • die Behandlung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder anderen Syndromen.

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Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen haben Patienten „nach der Vollendung des 18. Lebensjahres“ nur bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch behandelt werden müssen, Anspruch auf die Übernahme der Kosten.

Private Versicherungen.

Hier richtet sich die Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen nach Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse. Bei beihilfeberechtigten Patienten greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle.Gegebenenfalls übernehmen private Zusatzversicherungen nur einen Teil der Kosten. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen die Erstattung der Kosten vor Beginn der Therapie genau zu prüfen. Vor der Behandlung erarbeiten wir nach Erstellen der diagnostischen Unterlagen einen kieferorthopädischen Heil-und Kostenplan. Dieser muss vom Versicherten bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Erst nach Rückantwort sollte mit der Behandlung begonnen werden.

Steuerliche Aspekte

Behandlungsinvestitionen von kieferorthopädischen Behandlungen, sowie Fahrtkosten zu den Terminen sind außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechtes. Wird der sog. „zumutbare Anteil“ überschritten, wozu es bei einer Zahnkorrektur kommen kann, können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bitten Sie daher Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um Beratung.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Suche nach idealer Zahnzusatzversicherung: https://www.waizmanntabelle.de/kinder/faq/kieferorthopaedie

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Hierbei gibt es ein klar definiertes Indikationssystem (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen), nachdem die Notwendigkeit der Behandlung eingestuft werden muss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zunächst die Kosten in Höhe von 80-90 % (10% Eigenanteil ab dem 2. Kind). Der verbleibende Eigenanteil der Eltern wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Ab der Stufe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für „eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Das heißt für den Patienten eine auf das Notwendigste begrenzte Behandlung. Die Kostendifferenz für besondere, über die Zweckmäßigkeit hinausreichende Leistungen, wie z.B. die extra anfallenden Kosten für elastische sanfte Behandlungsbögen und moderne ästhetische Bracketsysteme muss vom Patienten getragen werden. Gerne erstellen wir für die gewünschten Extraleistungen einen Kostenvoranschlag, so dass Sie in Ruhe entscheiden können für welche Art der Behandlung Sie sich für Ihr Kind entscheiden. Auf Wunsch steht Ihnen auch die Möglichkeit der Ratenzahlung zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Private Versicherungen.

Hier richtet sich die Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen nach Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse. Bei beihilfeberechtigten Patienten greifen zudem die Richtlinien der Beihilfestelle. Gegebenenfalls übernehmen private Zusatzversicherungen nur einen Teil der Kosten. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen die Erstattung der Kosten vor Beginn der Therapie genau zu prüfen. Vor der Behandlung erarbeiten wir nach Erstellen derdiagnostischen Unterlagen einen kieferorthopädischen Heil-und Kostenplan. Dieser muss vom Versicherten bei der kostenerstattenden Stelle (Krankenkasse, Beihilfe) eingereicht werden. Erst nach Rückantwort sollte mit der Behandlung begonnen werden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Suche nach idealer Zahnzusatzversicherung: https://www.waizmanntabelle.de/kinder/faq/kieferorthopaedie

Zusammenarbeit mit den
Manual- & Physiotherapeuten

Bereits vorhandene schmerzhafte Verspannungen im Kopf-und Halsbereich sowie Blockaden, unter denen die Patienten leiden, können bereits vor oder parallel zur kieferorthopädischen Behandlung in Zusammenarbeit mit den Manual- und Physiotherapeuten behandelt werden.

Zusammenarbeit mit Orthopäden

In einigen Fällen können Zahn- und Kieferfehlstellungen zu starken muskulären Dysbalancen und mit der Zeit zu Schmerzen im Kiefergelenk, sowie Kopf-, Schulter-, Nacken-und Hüftbereich führen.

Die Fehlstellung der Kiefer kann den gesamten Körper einseitig in eine Schieflage bringen und somit zu einer ungleichmäßigen Belastung der Muskelgruppen beider Körperhälften führen. Unterschiedliche Beinlängen können durch diese einseitige Verkürzung der Muskelgruppen vom Kopf- bis Hüftbereich entstehen, wobei die Ursache im Zahn- bzw. Kieferbereich liegen kann.

Durch eine kieferorthopädische Untersuchung kann abgeklärt werden, ob eine evtl. vorhandene Zahn-oder Kieferfehlstellung die Ursache ist.

Zusammenarbeit mit HNO Ärzten

Vergrößerte Gaumen- oder Rachenmandeln (Polypen) können die Nasenatmung erschweren oder gar behindern und zu einer Mundatmung führen. Die Umstellung von der physiologischen Nasen- auf die unphysiologische Mundatmung führt zu einer offenen Mundhaltung und Fehllage der Zunge und somit bei noch wachsenden Kindern zu einer Unterentwicklung des Oberkiefers mit Kiefer-und Zahnfehlstellungen.
 
Bei Kindern mit chronischer Mundatmung und bereits unterentwickeltem Oberkiefer zeigt sich dies oft durch starke Engstände der Zähne und ggf. Kreuzbisse. Hier muss nun vorerst die Ursache der fehlerhaften Atmung behoben (Entfernung der Polypen) und dann der Oberkiefer durch die kieferorthopädische Behandlung im Wachstum gefördert werden. Frühansetzende kieferorthopädische/HNO-ärztliche Behandlungen sind meist sehr wirkungsvoll und können eine spätere Zahnentfernung vermeiden.
 
Die Atmung und Kieferentwicklung stehen also im engen Zusammenhang und sollten bei chronischen Mundatmern kontrolliert werden, um die Ursache der fehlerhaften Atmung rechtzeitig, beim noch wachsenden Patienten, zu erkennen.

Zusammenarbeit mit Logopäden

Bei funktionellen Schluckstörungen kann der fehlerhaft ansetzende Zungendruck (gegen bzw. zwischen den Zahnreihen) zu einem offenen Biss führen. Häufig treten diese zusammen mit einer Sprechstörung (Lispeln) auf.

Der Logopäde kann mit entsprechenden Übungen Ihrem Kind helfen die schwache Zungenmuskulatur zu trainieren und somit ein physiologisches Schlucken zu erzielen. Meist entwickelt sich danach das Gebiss Ihres Kindes normal und der offene Biss schließt sich nach Wegfall der „negativen“ Kraft spontan von selbst.

Zusammenarbeit mit Kinderärzten

Ihr Kinderarzt kennt Ihr Kind meist von klein auf. Viele Kinderärzte entdecken bei den Vorsorgeuntersuchungen schon relativ früh Fehlentwicklungen der Kiefer (z.B. offene Bisse, Kreuzbisse).

Kieferorthopädisch gesehen macht es in einigen Fällen Sinn Ihr Kind bereits in jungem Alter vorzustellen und im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung (die bei extremer Ausprägung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird) behandeln zu lassen, um eine Verschlechterung des Befundes mit den Jahren zu vermeiden.

Zusammenarbeit mit Zahnärzten

Die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus Ihrer Zahnarztpraxis ist besonders wichtig, um gewisse Therapieabläufe/-entscheidungen optimal abstimmen zu können.

In einigen Fällen müssen schon bei den kleinen Patienten kariös stark zerstörte Milchzähne frühzeitig von Ihrem Zahnarzt gezogen werden. Damit die Nachbarzähne an ihrer Position stehen bleiben und nicht unkontrolliert in die entstandene Lücken hineinwandern oder kippen, muss ein Platzhalter (herausnehmbare Spange) über Nacht getragen werden. Somit hat, sobald der Zeitpunkt für den Durchbruch des nachfolgenden bleibenden Zahnes gekommen ist, dieser dann noch ausreichend Platz. Der Zeitpunkt der Zahnentfernung und Herstellung der Spange sollte zeitlich nah beieinander liegen. Grundsätzlich sollte speziell in dieser Altersgruppe bei auffälligen Zahn-oder Kieferfehlstellungen eine möglichst frühzeitige Vorstellung erfolgen.

Auch bei der regulären kieferorthopädischen Behandlung sollte eine regelmäßige Vorstellung bei Ihrem Zahnarzt nicht unterbrochen werden. Hier sind sowohl die Vorsorgeuntersuchungen als auch die evtl. parallel anfallenden zahnärztlichen Behandlungen von hoher Wichtigkeit.

Bei der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen handelt es sich meist um bereits zahnärztlich vorbehandelte Gebisse (mit evtl. vorhandenen Kronen, Brücken, Implantaten, fehlenden Zähnen) und somit komplexeren Fällen. Besonders hier sind wir auf eine gute Zusammenarbeit und Absprache mit Ihrem behandelnden Zahnarzt angewiesen, um ein möglichst optimales, auf Sie abgestimmtes, Ergebnis erreichen zu können.